Wir führen die Buchhaltung der Familienstiftung, dank derer Sie Sicherheit gewinnen
Buchhaltung der Familienstiftung
Seit dem 22. Mai 2023 besteht in Polen die Möglichkeit, sogenannte Familienstiftungen zu gründen. Dieses Konstrukt, das in vielen Ländern seit langem bekannt ist, stellt in der polnischen Gesetzgebung etwas völlig Neues dar – daher rührt einerseits das große Interesse an dieser Rechtsform, andererseits gibt es viele Fragen und Zweifel zu diesem Thema.
Volle Rechtskonformität – wir gewährleisten die Führung der Handelsbücher gemäß dem Rechnungslegungsgesetz und den Vorschriften über Familienstiftungen.
Spezialisierung auf Familienstiftungen – wir kennen die Spezifik der Stiftungstätigkeit, was die Genauigkeit und Wirksamkeit unserer Dienstleistungen garantiert.
Steueroptimierung – wir helfen dabei, die Steuerbelastung zu minimieren, einschließlich der Körperschaftsteuer (CIT) und der Auszahlung von Leistungen an Begünstigte.
Professionelle Finanzberichte – wir erstellen und verifizieren alle erforderlichen Dokumente, damit sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und für Kontrollorgane verständlich sind.
Unterstützung bei der Bewertung von Vermögenswerten – wir befassen uns mit der professionellen Bewertung des Stiftungsvermögens, die für deren Funktionieren und Management entscheidend ist.
Flexibilität und individueller Ansatz – wir passen den Leistungsumfang an die spezifischen Bedürfnisse jeder Stiftung an.
Sicherheit des Vermögens – wir sorgen für finanzielle Transparenz, was den Schutz und die effektive Verwaltung der angesammelten Mittel begünstigt.
Berichterstattung für Stifter und Begünstigte – wir liefern klare und transparente Berichte, damit Stifter und Begünstigte vollen Einblick in die finanzielle Situation der Stiftung haben.
Einhaltung neuer Regulierungen – wir verfolgen die Gesetzesänderungen im Bereich der Familienstiftungen und passen die Buchhaltung laufend an die aktuellen Anforderungen an.
Zeitersparnis und Fehlerminimierung – wir übernehmen die Buchhaltungspflichten und befreien den Stifter von komplizierten Formalitäten.
Unterstützung bei Audits – wir bereiten die Stiftung auf eventuelle Steuerprüfungen und Audits vor, indem wir für eine vollständige Dokumentation sorgen.
Dedizierter Buchhaltungsbetreuer – jeder Mandant erhält einen persönlichen Spezialisten, der die Spezifik seiner Stiftung kennt.
Moderne technologische Lösungen – wir nutzen fortgeschrittene Buchhaltungstools für eine schnelle und präzise Arbeit.
Unterstützung bei Abrechnungen mit Begünstigten – wir helfen bei der Erfassung und korrekten Besteuerung der an Begünstigte ausgezahlten Leistungen.
Umfassender Service – neben der Buchhaltung bieten wir Steuerberatung, Rechtshilfe und Unterstützung beim Stiftungsmanagement an.
Vorteile der Gründung einer Familienstiftung
Allgemein gesagt zielt eine Familienstiftung darauf ab:
das Familienvermögen zu schützen und es gemäß dem Wunsch des Stifters zu verwalten; Hierbei ist anzumerken, dass das in die Stiftung eingebrachte Vermögen nicht mit Ansprüchen gegenüber dem Stifter belastet wird, die nach der Gründung der Stiftung entstanden sind (mit Ausnahme von Unterhaltspflichten).
die Nachfolge und Kontinuität des Betriebs im Falle des Todes des Stifters zu gewährleisten (Umgehung von Erbverfahren, Vermeidung von zufälligen, suboptimalen Nachfolgen).
Rechtliche und steuerliche Aspekte der Familienstiftung
In einer Familienstiftung vertraut der Stifter der Stiftung das Familienvermögen an (der Gründungsfonds darf nicht weniger als 100.000 PLN betragen), welche die Aufgabe hat, dieses zu verwalten. Die Stiftung selbst besitzt Rechtspersönlichkeit, hat einen Vorstand und Entscheidungsorgane. Sie kann in dem gesetzlich festgelegten Rahmen eine Geschäftstätigkeit ausüben. Die Begünstigten, also in der Regel die Familie des Stifters (es können aber auch der Stifter selbst, eine gemeinnützige Organisation oder jede beliebige natürliche Person sein), nutzen die von der Stiftung ausgezahlten Mittel.
Wie gründet man eine Familienstiftung?
Eine Familienstiftung kann gegründet werden durch:
eine Gründungsurkunde;
ein Testament.
Besteuerung der Familienstiftung – was Sie wissen müssen
Entscheidend ist, dass sich die Familienstiftung als eine steuerlich sehr vorteilhafte Lösung erweist. Zu den wichtigsten steuerlichen Vorteilen gehören:
Aufschub der CIT-Zahlung
CIT in Höhe von 15 % bei Auszahlungen
Befreiung von der Einkommensteuer (PIT) für Begünstigte
Ähnlich wie beim estnischen CIT entsteht die Pflicht zur Zahlung der Körperschaftsteuer (CIT) erst bei der Auszahlung von Leistungen an die Begünstigten. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Stiftung mit den Vermögenswerten wirtschaften, ohne die Gewinne um die Einkommensteuer zu mindern – was die finanzielle Liquidität erheblich steigert.
Bei der Auszahlung von Leistungen an Begünstigte zahlt die Stiftung 15 % CIT.
Bei der Auszahlung von Mitteln sind Begünstigte von der PIT befreit, sofern sie zur sogenannten „Null-Gruppe“ im Verhältnis zum Stifter gehören, also zur engsten Familie (Ehegatte, Abkömmlinge, Vorfahren, Stiefkinder, Geschwister, Stiefeltern). Andere Begünstigte zahlen 15 % PIT.
Es ist jedoch anzumerken, dass die Familienstiftung eine Gesellschaft nicht ersetzen kann, da der Umfang ihrer zulässigen Geschäftstätigkeit im Gesetz streng definiert ist.
Die Gründung einer Familienstiftung kann für Sie ein guter Weg sein, Ihr Vermögen abzusichern und eine dauerhafte, stabile Entwicklung Ihres Unternehmens über Generationen hinweg zu garantieren.
Wählen Sie eine effiziente Buchhaltung für die Familienstiftung
Wenn Sie sich für die Gründung einer Familienstiftung entscheiden, lohnt es sich, dies Profis anzuvertrauen. Nur dies garantiert, dass der gesamte Prozess effizient sowie gemäß allen Vorschriften und Fristen durchgeführt wird. Im Buchhaltungsbüro Efekta verfügen wir über Spezialisten aus dem Bereich Rechnungswesen, Steuerberater und arbeiten eng mit Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Unseren Mandanten bieten wir umfassende Unterstützung und im Falle von Familienstiftungen einen Full-Service an:
Gründung der Familienstiftung;
Buchhaltungsbetreuung der Familienstiftung sowie volle buchhalterische und rechtliche Unterstützung während ihres Bestehens.
Bewertungen über uns
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Kann eine Familienstiftung eine Geschäftstätigkeit ausüben?
Ja, aber in einem streng definierten Rahmen, der im Gesetz über die Familienstiftung festgelegt ist (u. a. Vermietung von Immobilien, Beitritt zu Handelsgesellschaften, Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder Gewährung von Darlehen an verbundene Einheiten).
Wer kann Begünstigter einer Familienstiftung sein?
Begünstigter kann eine natürliche Person (der Stifter oder ihm nahestehende Personen) oder eine gemeinnützige Organisation sein. Die Stiftung kann Leistungen zur Deckung der Lebens- oder Ausbildungskosten der Begünstigten erbringen.
Was sind die wichtigsten steuerlichen Vorteile der Familienstiftung?
Die wichtigsten Vorteile sind die Steuerbefreiung von Gewinnen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung von Leistungen (keine laufende CIT) sowie der vorteilhafte Steuersatz von 15 % bei der Auszahlung an die engste Familie (Null-Gruppe), die gleichzeitig von der PIT befreit ist.
Ist das in die Stiftung eingebrachte Vermögen sicher?
Ja, die in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte bilden deren separates Vermögen und unterliegen grundsätzlich nicht der Zwangsvollstreckung für persönliche Schulden des Stifters, die nach der Gründung der Stiftung entstanden sind.
Wie hoch ist das Mindestvermögen, das zur Gründung einer Stiftung erforderlich ist?
Der Gründungsfonds muss mindestens 100.000 PLN betragen. Er kann in Form von Bargeld oder Sachanlagen (z. B. Immobilien, Firmenanteile) eingebracht werden.
Muss eine Familienstiftung Finanzberichte erstellen?
Ja, eine Familienstiftung ist verpflichtet, eine vollständige Buchhaltung zu führen und jährliche Finanzberichte zu erstellen, die nach der Genehmigung beim Finanzamt und dem Stiftungsregister eingereicht werden müssen.