Legalisierung von Aufenthalt und Arbeit – Unterstützung für Ausländer und Arbeitgeber
Die Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem Ausland ist eine Chance für die Entwicklung des Unternehmens, aber auch eine Herausforderung im Zusammenhang mit komplizierten Verwaltungsverfahren. Die Vorschriften zur Legalität von Aufenthalt und Arbeit ändern sich häufig, und Fehler in den Anträgen können zu langen Wartezeiten oder negativen Entscheidungen führen. Das Büro EFEKTA bietet eine umfassende Unterstützung im Prozess der Legalisation von Aufenthalt und Arbeit in Polen an. Wir unterstützen sowohl Unternehmer, die Ausländer beschäftigen möchten, als auch die betroffenen Personen selbst bei der Erlangung der notwendigen Dokumente.
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Unser Leistungsangebot
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung aller Formalitäten im Zusammenhang mit der Legalisation:
Arbeitserlaubnisse (Typ A, B, C, D, E)
Wir helfen bei der Erlangung von Arbeitserlaubnissen für Personen von außerhalb der EU, indem wir den gesamten Prozess beim zuständigen Woiwodschaftsamt abwickeln.
Einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Karta Pobytu)
Wir bereiten Anträge auf Erteilung einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vor, die es dem Ausländer ermöglicht, sich legal in Polen aufzuhalten und für einen bestimmten Arbeitgeber tätig zu sein.
Erklärungen über die Arbeitsübertragung (Oświadczenia)
Wir wickeln das vereinfachte Verfahren zur Arbeitsaufnahme für Bürger ausgewählter Länder (u. a. Ukraine, Georgien, Moldawien) beim Arbeitsamt (Urząd Pracy) ab.
Information des Landrats (Starosta-Test)
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Einholung der Information des Landrats über die Unmöglichkeit, den Personalbedarf auf dem lokalen Arbeitsmarkt zu decken.
Niederlassungserlaubnis und langfristige EU-Aufenthaltsberechtigung
Wir unterstützen Ausländer, die einen dauerhaften Aufenthalt in Polen anstreben oder bereits die Voraussetzungen für den Status eines langfristig aufenthaltsberechtigten EU-Bürgers erfüllen.
Aufenthaltskarten für Familienmitglieder
Wir helfen bei der Legalisierung des Aufenthalts von Familienmitgliedern von Ausländern im Rahmen des Familiennachzugs.
Unterstützung bei Visa-Angelegenheiten
Wir beraten bei der Vorbereitung der Dokumentation, die für die Erlangung eines Visums zur Arbeitsaufnahme oder zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit erforderlich ist.
Wie wir agieren?
Analyse der Situation – wir prüfen die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt des Ausländers und wählen den optimalen Weg der Legalisation.
Vorbereitung der Dokumentation – wir sammeln und erstellen alle notwendigen Anträge, Übersetzungen und Anhänge.
Einreichung des Antrags und Überwachung – wir reichen die Unterlagen bei der entsprechenden Behörde ein und halten laufenden Kontakt mit dem Fallbearbeiter.
Erhalt der Entscheidung – wir informieren über den Fortschritt des Verfahrens und unterstützen bis zur endgültigen Erteilung der Erlaubnis oder Aufenthaltskarte.
Warum lohnt es sich, EFEKTA zu wählen?
Erfahrung und Wirksamkeit – wir haben hunderten Ausländern erfolgreich dabei geholfen, ihren Aufenthalt und ihre Arbeit in Polen zu legalisieren.
Ganzheitlichkeit – wir kümmern uns um alles: von der ersten Analyse der Situation bis zur Abholung der Aufenthaltskarte.
Zeitersparnis – wir bereiten die Dokumente präzise vor, was das Risiko von Formfehlern minimiert und das Verfahren beschleunigt.
Aktuelles Wissen – wir überwachen laufend Änderungen im Ausländergesetz und in den Verfahren der Woiwodschaftsämter.
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Grundsätzlich benötigen Bürger von Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz eine Arbeitserlaubnis. Bürger der Ukraine genießen derzeit besondere Regeln auf Basis des Sondergesetzes.
Wie lange dauert das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltskarte?
Das Verfahren dauert je nach Woiwodschaftsamt in der Regel zwischen mehreren Monaten und über einem Jahr. Eine ordnungsgemäß vorbereitete Dokumentation verkürzt diese Zeit erheblich.
Kann man während des laufenden Verfahrens arbeiten?
Ja, wenn der Antrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis fristgerecht eingereicht wurde und der Ausländer zuvor eine gültige Arbeitserlaubnis oder eine Erklärung (Oświadczenie) besaß.
Was ist eine einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis?
Es ist ein Dokument, das gleichzeitig zum Aufenthalt und zur Arbeit bei einem bestimmten Arbeitgeber an einem bestimmten Ort berechtigt. Es ist die am häufigsten gewählte Form der Legalisation.
Wie hoch sind die behördlichen Gebühren?
Die Stempelgebühr für eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beträgt in der Regel 440 PLN, zuzüglich der Gebühr für die Ausstellung der Karte selbst (100 PLN). Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse sind niedriger und hängen von der Art der Erlaubnis ab.
Helfen Sie Ausländern aus der Ukraine?
Ja, wir bieten eine umfassende Unterstützung für Bürger der Ukraine an, sowohl im Rahmen der allgemeinen Vorschriften als auch der aktuellen Bestimmungen des Sondergesetzes (Spezustawa).
Muss der Ausländer persönlich im Amt erscheinen?
Ja, die persönliche Anwesenheit ist mindestens einmal erforderlich, um Fingerabdrücke abzugeben. Den Rest des Verfahrens können wir auf Basis einer Vollmacht abwickeln.
Was passiert, wenn der Ausländer den Arbeitgeber wechselt?
In einem solchen Fall muss in der Regel ein neuer Antrag auf Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gestellt oder die bestehende Erlaubnis geändert werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wir unterstützen auch bei diesen Prozessen.