Fiskalvertretung in Polen – Sichere Mehrwertsteuerabrechnungen für Ihr ausländisches Unternehmen
Unsere Firma EFEKTA in Warschau ist ein Ort, an dem internationale Unternehmen lokale steuerliche Unterstützung gewinnen. Wir bieten eine umfassende Fiskalvertretung in Polen für ausländische Einheiten an, die auf dem Territorium der Republik Polen tätig sind – gemäß den Vorschriften über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen. Dank uns gewinnen Sie Ruhe, Sicherheit und Termintreue bei den Abrechnungen.
Fiskalvertretung EFEKTA – Wer wir sind?
EFEKTA ist ein erfahrener Partner im Bereich der Mehrwertsteuerabrechnungen für ausländische Firmen. Wir agieren als Fiskalvertreter in Polen – auf Grundlage eines schriftlichen Vertrages und in voller Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften. Wir kennen die Realitäten des internationalen Geschäfts und die Regeln der EU-Mehrwertsteuer, daher helfen wir Unternehmern von außerhalb Polens bei einem reibungslosen und gesetzeskonformen Funktionieren im Mehrwertsteuersystem. Unsere Spezialisierung umfasst die vollständige steuerliche Betreuung, die Ausübung von Steuerberatung und die Repräsentation vor den Finanzbehörden.
Unsere Zahlen
18 Jahre
100%
+ 500
+ 500
Erfahrung
Professionalität
betreute Unternehmen
zufriedene Mandanten
Umfassende Unterstützung für ausländische Unternehmen
Wir bieten eine individuelle und vollständige Fiskalvertretung in Polen für Firmen aus EU-Mitgliedstaaten sowie von außerhalb der EU an:
Mehrwertsteuerregistrierung in Polen – für ausländische Unternehmen
Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen und JPK-Dateien
Führung von Mehrwertsteuerregistern – gemäß den Vorschriften
Aufbewahrung der Mehrwertsteuerdokumentation
Kommunikation mit Behörden – KAS, Finanzämter
Repräsentation während steuerlicher Kontrollen
Steuerberatung – gemäß dem Gesetz über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen
Unterstützung bei laufenden Abrechnungen
Fiskalvertretung – Wann ist sie erforderlich und wie funktioniert sie?
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Fiskalvertreters betrifft Unternehmen von außerhalb der Europäischen Union, die Tätigkeiten ausüben, die auf dem Territorium Polens der Mehrwertsteuer unterliegen – wie die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen. In einem solchen Fall muss ein Fiskalvertreter bestellt werden, der für diesen Steuerpflichtigen handelt. Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten haben möglicherweise keine solche Verpflichtung, nutzen jedoch immer häufiger eine Vertretung, um die Kontakte mit der Finanzverwaltung zu optimieren und Fehler in den Abrechnungen zu vermeiden. Der Fiskalvertreter handelt im eigenen Namen, aber für Rechnung des Mehrwertsteuerpflichtigen und trägt mit ihm eine gesamtschuldnerische Steuerhaftung. Diese Lösung erhöht das Maß an Sicherheit und Transparenz der Abrechnungen.
Wie bestellt man einen Fiskalvertreter?
Um einen Fiskalvertreter zu bestellen, muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen und die Zustimmung des Fiskalvertreters zur Ausübung der Pflichten im Namen und für Rechnung des Steuerpflichtigen eingeholt werden. Fiskalvertreter kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit sein, die die im Mehrwertsteuergesetz festgelegten Anforderungen erfüllt und keine Steuerrückstände aufweist.
Fiskalvertretung – Warum EFEKTA?
Mit der Entscheidung für eine Zusammenarbeit mit uns im Bereich der Fiskalvertretung in Polen gewinnen Sie:
18 Jahre Erfahrung in den Mehrwertsteuerabrechnungen ausländischer Firmen
Volle Konformität mit dem Gesetz über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen
Flexiblen Leistungsumfang – angepasst an Branche und Markt
Mehrsprachige Betreuung – in Englisch, Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Türkisch, Chinesisch und anderen Sprachen
Ständigen Kontakt mit einem Mehrwertsteuer-Experten – ohne Zwischenhändler
Repräsentation vor der KAS und den Finanzämtern – ohne Einbeziehung des Kunden
Sicherheit und Verantwortung – wir tragen die gesamtschuldnerische Haftung
Verantwortung des Fiskalvertreters
Der Fiskalvertreter ist eine Person, die im Namen und für Rechnung des Steuerpflichtigen handelt und mit ihm die gesamtschuldnerische Haftung für die Steuerverbindlichkeiten trägt. Dies bedeutet, dass die Steuerbehörden die Zahlung der fälligen Steuerverbindlichkeiten sowohl vom Steuerpflichtigen als auch vom Fiskalvertreter fordern können, gemäß den Vorschriften aus dem Mehrwertsteuergesetz.
Wie beginnt man die Zusammenarbeit mit dem Buchhaltungsbüro EFEKTA?
Einfach und ohne übermäßige Formalitäten – so fangen Sie an:
Kontaktieren Sie uns
Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch
Erhalten Sie ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot
Unterschreiben Sie den Vertrag – und wir kümmern uns um den Rest
Was gewinnen Sie mit der Wahl von uns als Steuerbevollmächtigten?
Die Zusammenarbeit mit EFEKTA bedeutet:
Zeitersparnis – Sie konzentrieren sich auf die Geschäftstätigkeit, wir auf die Mehrwertsteuer
Rechtskonformität – ohne Fehlerrisiko
Steuerliche Sicherheit – wir handeln gesamtschuldnerisch in Ihrem Namen
Professionalität – wir haben Erfahrung in der Repräsentation vor der KAS
Sprachliche Verfügbarkeit – wir sprechen die Sprache Ihres Business
Ganzheitlichkeit – alle steuerlichen Angelegenheiten an einem Ort
Möchten Sie mehr über die Fiskalvertretung in Polen erfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute – wir zeigen Ihnen, wie eine sichere Mehrwertsteuerabrechnung ohne Stress und unnötige Bürokratie aussieht. Mit uns muss Ihr Unternehmen keine feste Niederlassung in Polen haben, um gesetzeskonform zu agieren.
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Sie haben uns ihr Vertrauen geschenkt
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Warten Sie nicht länger – nutzen Sie unsere modernen Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Personalwesen, Lohnabrechnung, Steuern, Recht und Versicherungen, die Ihnen helfen, Ihre Geschäftsziele zu erreichen.
Wer muss einen Fiskalvertreter in Polen bestellen?
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Fiskalvertreters betrifft Unternehmen von außerhalb der Europäischen Union, die in Polen mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben.
Kann ein Unternehmen aus der EU eine Fiskalvertretung in Anspruch nehmen?
Ja, obwohl keine Verpflichtung besteht, können Firmen aus Mitgliedstaaten einen Fiskalvertreter bestellen, um Abrechnungen und den Kontakt mit der KAS zu optimieren.
Welche Pflichten hat ein Fiskalvertreter?
Mehrwertsteuerregistrierung, Einreichung von Erklärungen und JPK, Führung von Mehrwertsteuerregistern, Aufbewahrung der Dokumentation, Repräsentation vor der KAS, Kontakt in Angelegenheiten bezüglich der Steuer auf Waren und Dienstleistungen.
Trägt der Fiskalvertreter die Haftung für Fehler des Steuerpflichtigen?
Ja, der Fiskalvertreter trägt eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem Mehrwertsteuerpflichtigen – dies bedeutet einen realen Schutz der fiskalischen Interessen des Staates.
Wie sieht der Prozess der Mehrwertsteuerregistrierung mit Hilfe eines Vertreters aus?
EFEKTA bereitet die entsprechenden Registrierungsunterlagen vor und reicht diese ein, repräsentiert den Kunden im Kontakt mit dem Amt und überwacht den gesamten Prozess.
Kann der Fiskalvertreter auch während einer Kontrolle repräsentieren?
Ja – dies kann nur eine Einheit mit Sitz auf dem Territorium Polens sein, die keine Rückstände gegenüber Behörden hat und zur Ausübung von Steuerberatung berechtigt ist.
Wie sieht ein Vertrag über die Fiskalvertretung aus?
Er enthält die Daten beider Parteien, den Pflichtenumfang, die Zustimmung zur Repräsentation und die Bestätigung, dass wir für Rechnung des Mehrwertsteuerpflichtigen handeln. EFEKTA stellt ein Muster bereit und wickelt den gesamten Prozess aus der Ferne ab.