Umfassendes Angebot, angepasst an Ihre Bedürfnisse
Eine professionelle und seriöse Buchhaltung für ein Bauunternehmen ist das Fundament für stabile Finanzen und eine ruhige Entwicklung. Bei EFEKTA bieten wir ein umfassendes Spektrum an Buchhaltungsdienstleistungen an, die ideal auf die Realitäten des Bausektors zugeschnitten sind. Wir kümmern uns um alles – von der Rechnungsstellung über die Steuerabrechnung bis hin zur Repräsentation vor Behörden. Sie konzentrieren sich auf Ihre Investitionen – wir führen Ihre Buchhaltung.
Buchhaltungsbüro EFEKTA – Experten in der Buchführung für Bauunternehmen
Seit über 18 Jahren unterstützen wir Unternehmer beim effektiven Finanzmanagement. Wir kennen die Herausforderungen der Buchhaltung in Bauunternehmen: Mehrwertsteuerabrechnungen (VAT), Material- und Gerätekosten, Verträge mit Subunternehmern oder das Leasing von Maschinen. Wir kümmern uns um Ihr Rechnungswesen, damit Sie sicher sein können, dass alles gesetzeskonform abläuft.
Unsere Erfahrung in Zahlen:
18 Jahre
100%
+ 500
+ 500
Erfahrung
Professionalität
betreute Unternehmen
zufriedene Mandanten
Rechnungswesen in der Baubranche – was bieten wir an?
Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:
Führung der Buchhaltung: Handelsbücher, KPiR (Einnahmen-Ausgaben-Buch), Pauschalbetrag
Erfassung von Einnahmen, Kosten, Materialien und Gerätemiete
Personal- und Lohnabrechnung – Beschäftigung, Verträge, ZUS (Sozialversicherung), Abrechnung der Mitarbeiter
Bearbeitung von Rechnungen, Erklärungen und JPK-Dateien
Repräsentation vor ZUS, Finanzamt (US), Statistisches Hauptamt (GUS)
Registrierung von Bauunternehmen – Einzelunternehmen oder Gesellschaften
Hilfe bei der Abrechnung von Dienstleistungen wie der Vermietung von Geräten oder Immobilien
Beratung bei der Wahl der Besteuerungsform und Steueroptimierung
Warum lohnt es sich, uns mit der Buchhaltung Ihres Bauunternehmens zu beauftragen?
Mit EFEKTA gewinnen Sie:
Zeitersparnis – Schluss mit dem zeitaufwendigen Rechnungsmanagement
Ruhe – Erklärungen und Steuern werden termingerecht eingereicht
Professionalität – keine Fehler im Rechnungswesen
Branchenkenntnis – wir verstehen die Finanzen von Bauunternehmen
Datensicherheit – volle Übereinstimmung mit der DSGVO (RODO)
Unterstützung in schwierigen Momenten – z. B. bei Prüfungen oder Gesetzesänderungen
Unsere angebotene Online-Buchhaltung ermöglicht es, Dokumente schnell zu übermitteln und ständigen Zugriff auf die wichtigsten Informationen zu haben.
Angepasste Buchhaltung für jedes Bauunternehmen
Unabhängig davon, ob Sie Wohnungsbau, Straßeninfrastruktur realisieren oder Baumaschinen vermieten – wir bieten fachkundige Unterstützung. Unsere Beratung umfasst auch die Wahl der optimalen Besteuerungsform sowie die Art der Erfassung von Kosten und Einnahmen in der Buchhaltungsdokumentation.
Bewertungen über uns
Sie haben uns ihr Vertrauen geschenkt
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Warten Sie nicht länger – nutzen Sie unsere modernen Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Personalwesen, Lohnabrechnung, Steuern, Recht und Versicherungen, die Ihnen helfen, Ihre Geschäftsziele zu erreichen.
Wie rechnet man Bauleistungen ab – wann entsteht die Steuerpflicht?
Bei Bau- und Montageleistungen entsteht die Mehrwertsteuerpflicht in der Regel zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, jedoch nicht später als 30 Tage nach der Erbringung der Leistung. Wir helfen Ihnen, diese Termine genau zu überwachen.
Was ist die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) im Bauwesen?
Obwohl der Mechanismus der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft im inländischen Bauwesen weitgehend durch das Split-Payment-Verfahren ersetzt wurde, unterstützen wir Sie weiterhin bei der korrekten Abrechnung von Bauleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr.
Helfen Sie bei der Abrechnung von Verträgen mit Subunternehmern?
Ja, wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Verbuchung von Rechnungen von Subunternehmern, überwachen die Einhaltung des Split-Payment-Verfahrens und helfen bei der Abrechnung von Kautionsrückbehalten für Mängelansprüche.
Können Material- und Kraftstoffkosten voll steuerlich abgesetzt werden?
Ja, sofern sie direkt mit der ausgeübten Geschäftstätigkeit verbunden sind. Wir achten auf die Korrektheit der Belege (Rechnungen, Tankkarten), damit alle Ausgaben sicher in die Betriebsausgaben einfließen.
Wie verbucht man das Leasing von Baumaschinen?
Die Verbuchung hängt von der Art des Leasings (finanziell oder operativ) ab. Wir beraten Sie bei der Wahl der steuerlich vorteilhaftesten Lösung und kümmern uns um die laufende Abrechnung der Leasingraten.
Unterstützen Sie bei der Abrechnung von Bauprojekten über mehrere Jahre?
Ja, bei langfristigen Bauverträgen wenden wir entsprechende Methoden zur Umsatzrealisierung an (z. B. nach dem Grad der Fertigstellung), um das Ergebnis Ihres Unternehmens über die Zeit korrekt darzustellen.
Bereiten Sie Dokumente für Banken oder für Ausschreibungen vor?
Ja, wir erstellen die erforderlichen Finanzdaten, Bilanzen und Bescheinigungen über das Fehlen von Steuerrückständen, die für Kreditanträge oder die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen notwendig sind.