Buchhaltung für Bauträgerunternehmen

Professionelles Rechnungswesen für Bautätigkeiten

Unser Buchhaltungsbüro EFEKTA ist ein vertrauenswürdiger Partner im Bereich der Buchhaltung für Bauträgerunternehmen. Überlassen Sie uns die Führung der Handelsbücher, steuerliche Abrechnungen, die Erstellung von Erklärungen sowie den Kontakt mit Behörden – ZUS, Finanzamt, GUS – und wir kümmern uns um die Rechtskonformität sowie eine klare Erfassung der Kosten und des Finanzergebnisses. Wir bieten eine umfassende Betreuung an, die jede Bautätigkeit benötigt, von den ersten Investitionsschritten bis zur Abrechnung des gesamten Bauträgerprojekts.

Buchhaltung für Bauträgerunternehmen – wer wir sind?

Als erfahrenes Buchhaltungsbüro, das auf die Betreuung von Bauträgern spezialisiert ist, verbinden wir Wissen aus den Bereichen Rechnungswesen, Recht und Steuern und bieten einen individuellen Ansatz für jedes Projekt. Wir kümmern uns um den gesamten Buchhaltungsprozess – vom Beginn des Bauträgerprojekts über die Erfassung der Herstellungskosten bis hin zur Ermittlung und Darstellung von Einnahmen, Kosten und dem Finanzergebnis. Wir sind eine reale Unterstützung bei der Führung der Bücher, der Entscheidungsfindung und der Gewährleistung der Übereinstimmung mit den geltenden Nationalen Rechnungslegungsstandards (KSR).

Unsere Erfahrung in Zahlen:

18 Jahre 100%+ 500+ 500
ErfahrungProfessionalitätbetreute Unternehmenzufriedene Mandanten

Was bieten wir an?

Was gewinnen Sie, wenn Sie unser Büro wählen?

  • Führung der Handelsbücher gemäß dem Gesetz und den KSR
  • Erfassung der Herstellungskosten eines Bauträgerprojekts
  • VAT-, CIT-, PIT-Abrechnungen – gemäß den Vorschriften für die Immobilienbranche
  • Hilfe bei der Klassifizierung von Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken oder dem Erbbaurecht
  • Erstellung von Finanzberichten gemäß den Grundsätzen der Erfassung, Bewertung und Darstellung
  • Steuerberatung – Interpretation von Vorschriften für Bauträgerprojekte
  • Repräsentation vor Finanzamt, ZUS, GUS – umfassende formale Betreuung

Buchhaltung für Bauträger – Investition in finanzielle Sicherheit

Wir bieten volle buchhalterische Unterstützung für Bauträgergesellschaften und Einzelunternehmen im Bauträgerbereich an. Unsere Dienstleistungen umfassen sowohl die laufende Betreuung als auch die Vorbereitung auf die Umsetzung neuer Investitionen – von der Registrierung der Tätigkeit bis zur Festlegung der Abrechnungsstruktur. Wir helfen bei der Steueroptimierung, der Wahl der Besteuerungsform, der Erfassung von Herstellungskosten sowie der Berechnung der Einnahmen aus Immobilien. Wir kennen die Realitäten der Branche und wissen, wie wichtig Genauigkeit bei der Ermittlung des Ergebnisses eines Bauträgerprojekts ist.

Warum unsere Bauträger-Buchhaltung?

Wenn Sie EFEKTA wählen, gewinnen Sie:

  1. 18 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Investitions- und Immobilienfirmen
  2. Garantie der Rechtskonformität, einschließlich KSR und Rechnungslegungsgesetz
  3. Kenntnis der Spezifik der Erfassung von Einnahmen und Kosten bei Bauträgerinvestitionen
  4. Volle Datensicherheit – Übereinstimmung mit der DSGVO (RODO)
  5. Ein dedizierter Buchhalter, który die Branche kennt
  6. Mehr Zeit für die Entwicklung von Investitionen und neue Projekte

Was gewinnen Sie, wenn Sie EFEKTA mit der Buchhaltung beauftragen?

  1. Zeitersparnis: Wir kümmern uns um alle Formalitäten und Abrechnungen.
  2. Ruhe: Schluss mit der Unsicherheit bei der Ermittlung der Projektkosten.
  3. Sicherheit: Korrekte Erfassung von Einnahmen und Kosten gemäß den Vorschriften.
  4. Professionalität: Erfahrung in der Abrechnung von Bauträgerinvestitionen.
  5. Unterstützung: Antworten auf Fragen auch außerhalb der Geschäftszeiten.
  6. Personalisierung: Maßgeschneiderte Dienstleistungen für jedes Projekt und jede Investitionsgröße.

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Warten Sie nicht länger – nutzen Sie unsere modernen Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Personalwesen, Lohnabrechnung, Steuern, Recht und Versicherungen, die Ihnen helfen, Ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Rufen Sie an: +48 22 403 40 98, +48 604 501 507
Schreiben Sie uns: biuro@efekta.waw.pl
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FAQ – Häufig gestellte Fragen 

Wann erkennt ein Bauträger Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien an?

Gemäß den Rechnungslegungsvorschriften erkennt ein Bauträger Einnahmen in der Regel zum Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie an den Käufer an, was meist nach der Unterzeichnung des notariellen Übertragungsvertrags und der Erstellung des Übergabeprotokolls erfolgt.

Was sind Herstellungskosten in einem Bauträgerprojekt?

Dies sind alle Kosten, die direkt mit dem Bau einer bestimmten Investition verbunden sind, wie z. B. der Kauf des Grundstücks, Bauarbeiten, Projekt- und Genehmigungskosten sowie Finanzierungskosten (z. B. Kreditzinsen) während der Bauzeit.

Helfen Sie bei der Abrechnung von Anzahlungen der Kunden (Treuhandkonten)?

Ja, wir befassen uns mit der korrekten Erfassung von Zahlungen auf Treuhandkonten (Escrow). Wir sorgen dafür, dass diese Mittel gemäß dem Bauträgergesetz ordnungsgemäß verbucht werden, bis die Voraussetzungen für deren Anerkennung als Umsatz erfüllt sind.

Wie wird die Mehrwertsteuer (VAT) beim Verkauf von Wohnungen abgerechnet?

In Polen unterliegt der Verkauf von Wohnungen, die unter das soziale Wohnungsbauprogramm fallen, einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 8 %. Andere Immobilien werden mit 23 % besteuert. Wir helfen bei der korrekten Zuordnung der Sätze und der Abrechnung der Vorsteuer aus Investitionsausgaben.

Muss ein Bauträger die Nationalen Rechnungslegungsstandards (KSR 8) anwenden?

Bauträgerunternehmen, die zur Führung der vollständigen Buchhaltung verpflichtet sind, sollten den KSR 8 „Bautätigkeit“ anwenden, der detaillierte Regeln für die Bewertung von Verträgen, die Erfassung von Kosten und die Umsatzrealisierung festlegt. Wir garantieren die Übereinstimmung mit diesem Standard.

Helfen Sie bei der Abrechnung von Bau-Garantien und Einbehalten?

Ja, wir unterstützen Bauträger bei der korrekten Verbuchung von Sicherheitsleistungen (Kautionsrückbehalten) für Baumängel, sowohl auf der Seite der Verbindlichkeiten gegenüber Generalunternehmern als auch auf der Seite der Forderungen.

Können die Kosten für Marketing und Verkauf direkt als Aufwand verbucht werden?

Ja, im Gegensatz zu den direkten Herstellungskosten werden Marketing- und Verkaufskosten in der Regel als Periodenaufwand in dem Zeitraum verbucht, in dem sie angefallen sind, und erhöhen nicht den Wert der Vorräte (der gebauten Wohnungen).