Abrechnungen mit dem PFRON

Die Abrechnung mit dem PFRON ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Deshalb bieten wir im Rahmen der Dienstleistungen von EFEKTA Unterstützung bei der korrekten und fristgerechten Abrechnung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatlichen Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Abrechnung mit dem PFRON:

Für eine korrekte Abrechnung mit dem PFRON sind Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften sowie die fristgerechte Einreichung der Unterlagen erforderlich. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service, dank dem Ihr Unternehmen Fehler vermeiden und seine Verpflichtungen optimieren kann.

  1. Erstellung von Erklärungen und Berichten – Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
  2. Betreuung bei Fördermitteln – Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
  3. Analyse der Verpflichtungen – Überprüfung der Verbindlichkeiten und Kostenoptimierung.
  4. Beratung und Betreuung – laufende Unterstützung in Bezug auf gesetzliche Vorschriften und Arbeitgeberpflichten.

Warum lohnt es sich?

Die Übertragung der Abrechnungen vom PFRON an EFEKTA spart nicht nur Zeit, sondern gibt Ihnen auch die Gewissheit, dass dieser Bereich abgedeckt ist. Was gewinnen Sie durch die Zusammenarbeit mit uns?

  • Präzision und Konformität
    • Ihre Unterlagen – Erklärungen und Angaben an den PFRON – entsprechen stets den gesetzlichen Anforderungen, was das Risiko von Fehlern und Strafen minimiert.
  • Zeit für die Unternehmensentwicklung
    • Die Formalitäten im Zusammenhang mit der Abrechnung mit dem PFRON verschwinden von Ihrem Schreibtisch und schaffen Raum für strategische Maßnahmen.
  • Flexibilität
    • Wir passen unsere Dienstleistungen an Ihr Unternehmen an, unabhängig von dessen Größe oder Branche.
  • Datensicherheit
    • Wir nutzen moderne Tools zur Speicherung und Verarbeitung von Unterlagen gemäß den Anforderungen der DSGVO.

EFEKTA – Abrechnungen mit dem PFRON unter Kontrolle

Lassen Sie nicht zu, dass die Abrechnungen mit dem PFRON die Entwicklung Ihres Unternehmens bremsen. Seien Sie versichert: Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit EFEKTA entscheiden, gewinnen Sie einen zuverlässigen Partner, der sich um jedes Detail im Zusammenhang mit der Abwicklung Ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Staatlichen Rehabilitationsfonds für Menschen mit Behinderungen kümmert.

Sprechen Sie mit uns über die Bedürfnisse Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung und überzeugen Sie sich selbst, wie einfach die Abrechnungen mit dem PFRON sein können.

EFEKTA sorgt für Ihre Sicherheit bei den Abrechnungen mit dem PFRON

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer ist zur Zahlung von Beiträgen an den PFRON verpflichtet?

Zur Zahlung von Beiträgen an den PFRON sind Arbeitgeber verpflichtet, die mindestens 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen) beschäftigen, sofern sie die vorgeschriebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen nicht erreichen.

Welche Fristen gelten für die Zahlung der Beiträge sowie für die Einreichung von Erklärungen und Informationen beim PFRON?

Die Beiträge sowie die Erklärungen sind bis zum 20. Tag des Monats einzureichen, der auf den Abrechnungszeitraum folgt.

Welche Arten von Erklärungen müssen Arbeitgeber abgeben, die zur Zahlung an den PFRON verpflichtet sind:

Arten von Erklärungen, die von Arbeitgebern abgegeben werden müssen, die zur Zahlung an den PFRON verpflichtet sind:

DEK-1-0 (monatliche Erklärung) reichen Sie ein, wenn:

– Sie die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung von mindestens 6 % nicht erreichen,

– Sie nicht zu den unten genannten Arbeitgebern gehören.

Die DEK-1-a (monatliche Erklärung) reichen Sie ein, wenn:

– Sie die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung von mindestens 6 % nicht erreichen,

– Sie eine staatliche oder kommunale Organisationseinheit sind, die eine Haushaltsstelle, eine Haushaltsanstalt oder einen Hilfsbetrieb darstellt, eine Kultureinrichtung ist oder eine Organisationseinheit, die satzungsgemäß mit dem Schutz von Kulturgütern befasst ist, die als historische Denkmäler anerkannt sind.

Das Formular DEK-1-b (monatliche Erklärung) reichen Sie ein, wenn:

– Sie die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung von mindestens 2 % nicht erreichen,

– Sie eine öffentliche oder nichtöffentliche Hochschule, Schule, einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte, eine andere Form der vorschulischen Betreuung, eine Betreuungs- und Erziehungseinrichtung, eine regionale Betreuungs- und Therapieeinrichtung, ein Interventionszentrum für Adoptionsvorbereitung, eine Resozialisierungseinrichtung sowie einen Kinderclub sind.

Das Formular DEK-1-u (Anhang zu den monatlichen Erklärungen DEK-1-0, DEK-1-a oder DEK-1-b) reichen Sie ein, wenn Sie die Zahlung reduzieren durch:

– einen Einkaufsfreibetrag,

– Ermäßigung wegen Barrierefreiheit.

Das Formular DEK-2-a reichen Sie ein, wenn:

– Sie ein Arbeitgeber sind, der eine geschützte Werkstatt betreibt,

– Sie Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen,

– Sie Beiträge gemäß Art. 33 Abs. 4a, 4a1, 4c, 7, 7a, 8a oder Art. 33b Abs. 8 des Rehabilitationsgesetzes leisten.

Das Formular DEK-2-b reichen Sie ein, wenn:

– Sie ein Arbeitgeber sind, der eine Einrichtung zur beruflichen Aktivierung betreibt,

– Sie Zahlungen gemäß Art. 29 Abs. 3a1 Nr. 2, Abs. 3b, Abs. 3c, Abs. 3g oder Art. 33b Abs. 8 des Rehabilitationsgesetzes leisten.

Das Formular DEK-2-u reichen Sie ein, wenn:

– Sie Verkäufer sind,

– Sie Zahlungen gemäß Art. 22b des Rehabilitationsgesetzes leisten, sofern bei einer von PFRON durchgeführten Kontrolle oder einer Prüfungsmaßnahme gemäß Art. 272 der Abgabenordnung Unregelmäßigkeiten bei der Angabe der Höhe der Beitragsermäßigung festgestellt wurden,

– die Höhe der Zahlung gemäß § 22b des Rehabilitationsgesetzes das Fünffache der Kosten für eine Mahnung im Vollstreckungsverfahren übersteigt.

Das DEK-W-Formular reichen Sie ein, wenn:

– Sie ein Arbeitgeber sind, der keinen separaten Arbeitsplatz für einen Arbeitnehmer eingerichtet oder organisiert hat, der infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Arbeitsfähigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz verloren hat.

Das DEK-R-Formular (Jahreserklärung) reichen Sie ein, wenn:

– Sie waren verpflichtet, mindestens eine Erklärung für die Berichtszeiträume von Januar bis Dezember des jeweiligen Jahres einzureichen.

Das Formular DEK-Z (Meldung) reichen Sie ein, wenn sich Ihre Registrierungsdaten wie z. B. Name, Adresse usw. geändert haben; Sie registrieren sich beim PFRON als Meldepflichtiger,

Quelle: Staatlicher Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen

Wann werden beim PFRON Meldungen und wann Informationen eingereicht?

Wenn Sie ein zur Zahlung verpflichteter Arbeitgeber sind, reichen Sie Erklärungen ein. Sind Sie jedoch ein von der Zahlung befreiter Arbeitgeber, reichen Sie Informationen ein.