Arten von Erklärungen, die von Arbeitgebern abgegeben werden müssen, die zur Zahlung an den PFRON verpflichtet sind:
DEK-1-0 (monatliche Erklärung) reichen Sie ein, wenn:
– Sie die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung von mindestens 6 % nicht erreichen,
– Sie nicht zu den unten genannten Arbeitgebern gehören.
Die DEK-1-a (monatliche Erklärung) reichen Sie ein, wenn:
– Sie die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung von mindestens 6 % nicht erreichen,
– Sie eine staatliche oder kommunale Organisationseinheit sind, die eine Haushaltsstelle, eine Haushaltsanstalt oder einen Hilfsbetrieb darstellt, eine Kultureinrichtung ist oder eine Organisationseinheit, die satzungsgemäß mit dem Schutz von Kulturgütern befasst ist, die als historische Denkmäler anerkannt sind.
Das Formular DEK-1-b (monatliche Erklärung) reichen Sie ein, wenn:
– Sie die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung von mindestens 2 % nicht erreichen,
– Sie eine öffentliche oder nichtöffentliche Hochschule, Schule, einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte, eine andere Form der vorschulischen Betreuung, eine Betreuungs- und Erziehungseinrichtung, eine regionale Betreuungs- und Therapieeinrichtung, ein Interventionszentrum für Adoptionsvorbereitung, eine Resozialisierungseinrichtung sowie einen Kinderclub sind.
Das Formular DEK-1-u (Anhang zu den monatlichen Erklärungen DEK-1-0, DEK-1-a oder DEK-1-b) reichen Sie ein, wenn Sie die Zahlung reduzieren durch:
– einen Einkaufsfreibetrag,
– Ermäßigung wegen Barrierefreiheit.
Das Formular DEK-2-a reichen Sie ein, wenn:
– Sie ein Arbeitgeber sind, der eine geschützte Werkstatt betreibt,
– Sie Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen,
– Sie Beiträge gemäß Art. 33 Abs. 4a, 4a1, 4c, 7, 7a, 8a oder Art. 33b Abs. 8 des Rehabilitationsgesetzes leisten.
Das Formular DEK-2-b reichen Sie ein, wenn:
– Sie ein Arbeitgeber sind, der eine Einrichtung zur beruflichen Aktivierung betreibt,
– Sie Zahlungen gemäß Art. 29 Abs. 3a1 Nr. 2, Abs. 3b, Abs. 3c, Abs. 3g oder Art. 33b Abs. 8 des Rehabilitationsgesetzes leisten.
Das Formular DEK-2-u reichen Sie ein, wenn:
– Sie Verkäufer sind,
– Sie Zahlungen gemäß Art. 22b des Rehabilitationsgesetzes leisten, sofern bei einer von PFRON durchgeführten Kontrolle oder einer Prüfungsmaßnahme gemäß Art. 272 der Abgabenordnung Unregelmäßigkeiten bei der Angabe der Höhe der Beitragsermäßigung festgestellt wurden,
– die Höhe der Zahlung gemäß § 22b des Rehabilitationsgesetzes das Fünffache der Kosten für eine Mahnung im Vollstreckungsverfahren übersteigt.
Das DEK-W-Formular reichen Sie ein, wenn:
– Sie ein Arbeitgeber sind, der keinen separaten Arbeitsplatz für einen Arbeitnehmer eingerichtet oder organisiert hat, der infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Arbeitsfähigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz verloren hat.
Das DEK-R-Formular (Jahreserklärung) reichen Sie ein, wenn:
– Sie waren verpflichtet, mindestens eine Erklärung für die Berichtszeiträume von Januar bis Dezember des jeweiligen Jahres einzureichen.
Das Formular DEK-Z (Meldung) reichen Sie ein, wenn sich Ihre Registrierungsdaten wie z. B. Name, Adresse usw. geändert haben; Sie registrieren sich beim PFRON als Meldepflichtiger,
Quelle: Staatlicher Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen