Abrechnung von Kryptowährungen in Polen

Problemlose und seriöse Buchhaltungsbetreuung!

Die Abrechnung von Kryptowährungen und die damit verbundenen steuerlichen Pflichten sind ein Thema, mit dem jeder Investor früher oder später konfrontiert wird. Wie rechnet man Kryptowährungstransaktionen ab? Wie füllt man das Formular PIT-38 aus? Welche Kosten können geltend gemacht werden und was unterliegt der Besteuerung? Mit unserem Buchhaltungsbüro EFEKTA wird die Abrechnung von Kryptowährungen einfach und gesetzeskonform!

Wer wir sind? Das Büro EFEKTA jako professionelle Unterstützung bei der Abrechnung von Kryptowährungen

Unser Buchhaltungsbüro EFEKTA besteht aus einem Team erfahrener Spezialisten, die Ihnen dabei helfen, die volle Übereinstimmung mit den Finanzvorschriften im Bereich des Handels mit virtuellen Währungen zu erreichen. Wir bieten umfassende Hilfe bei der Vorbereitung der jährlichen Steuererklärungen, der Erfassung von Transaktionen sowie der Berechnung der Steuer auf Einkünfte aus Kryptowährungen.

Unsere Erfahrung in Zahlen:

18 Jahre 100%+ 500+ 500
ErfahrungProfessionalitätbetreute Unternehmenzufriedene Mandanten

Abrechnung von Kryptowährungen in Polen – lernen Sie das Angebot unseres Büros kennen

Neben der Führung der traditionellen Buchhaltung für Firmen und Privatpersonen erbringen wir spezialisierte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Mit uns müssen Sie sich keine Sorgen um den Kontakt mit dem Finanzamt machen – wir erledigen das für Sie!

Im Rahmen der Abrechnung von Kryptowährungen bieten wir an:

  • Vorbereitung und Einreichung des Formulars PIT-38
  • Hilfe bei der Erfassung von Einnahmen und Kosten aus der entgeltlichen Veräußerung von Kryptowährungen
  • Ermittlung der Anschaffungskosten (Werbungskosten)
  • Abrechnung von Transaktionen an Kryptowährungsbörsen (sowohl polnischen als auch ausländischen)
  • Umrechnung von Fiat-Währungen (z. B. PLN) in virtuelle Währungen
  • Unterstützung bei der Mehrwertsteuerabrechnung (VAT) im Falle einer Geschäftstätigkeit
  • Repräsentation vor dem Finanzamt

Bewertungen über uns



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Warten Sie nicht länger – nutzen Sie unsere modernen Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Personalwesen, Lohnabrechnung, Steuern, Recht und Versicherungen, die Ihnen helfen, Ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Rufen Sie an: +48 22 403 40 98, +48 604 501 507
Schreiben Sie uns: biuro@efekta.waw.pl
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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie werden Kryptowährungen in Polen besteuert?

Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen werden mit einem festen Steuersatz von 19 % besteuert. Die Steuerbasis ist der Gewinn, also die Differenz zwischen den im Steuerjahr erzielten Einnahmen und den Anschaffungskosten (Kosten für den Kauf von Kryptowährungen).

Ist der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere steuerpflichtig?

Nein. Nach den geltenden polnischen Vorschriften ist der Tausch von Kryptowährung zu Kryptowährung (Crypto-to-Crypto) steuerneutral. Die Steuerpflicht entsteht erst beim Tausch der Kryptowährung gegen eine traditionelle Währung (Fiat), Waren oder Dienstleistungen.

Welche Kosten kann ich bei der Abrechnung von Kryptowährungen berücksichtigen?

Zu den Kosten gehören vor allem die dokumentierten Ausgaben für den Kauf von Kryptowährungen sowie die direkt mit dem Kauf und Verkauf verbundenen Transaktionsgebühren der Börsen.

Was passiert, wenn ich in einem bestimmten Jahr einen Verlust mit Kryptowährungen gemacht habe?

Ein in einem bestimmten Jahr entstandener Verlust (die Kosten übersteigen die Einnahmen) wird in der Steuererklärung ausgewiesen. Dieser Verlust erhöht die Kosten im folgenden Jahr, was die künftige Steuerlast mindern kann. Ein Verlust aus Kryptowährungen kann jedoch nicht mit Einkünften aus anderen Quellen (z. B. Aktien lub Arbeit) verrechnet werden.

Muss ich Kryptowährungen abrechnen, wenn ich sie nicht gegen eine traditionelle Währung verkauft habe?

Wenn Sie im jeweiligen Jahr keine Kryptowährungen gegen Fiat-Währungen verkauft oder damit bezahlt haben, aber Anschaffungskosten angefallen sind, sollten Sie diese in der Erklärung PIT-38 angeben, um sie in künftigen Jahren steuerlich geltend machen zu können.

Wird das Schürfen von Kryptowährungen (Mining) genauso abgerechnet wie der Handel?

Die Abrechnung des Minings hängt von der Skala der Tätigkeit ab. Es kann als privates Einkommen oder als Teil einer Geschäftstätigkeit abgerechnet werden. In beiden Fällen ist der Verkauf der geschürften Kryptowährungen gegen Fiat-Währung der Moment der Besteuerung.

Hilft das Büro EFEKTA bei der Abrechnung ausländischer Börsen?

Ja, wir helfen bei der Abrechnung von Transaktionen an den größten globalen Börsen (wie Binance, Coinbase, Kraken und andere). Wir unterstützen Sie beim Datenexport, der Währungsumrechnung und der korrekten Einordnung der Transaktionen in die polnische Steuererklärung.